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Bodenpolitik - für leistbares städtisches Wohnen

Links aus der Broschüre.

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22 Mit der WGG-Novelle 2019 dürfen Wohnungen unter 40 m2 nicht mehr ins Eigentum übertragen werden. Die 10-Jahres-Frist wird auf 5 Jahre verkürzt.

23 (für 2016 und 2017 liegen im Moment teilweise noch keine Zahlen vor) und

24 vgl. „Wohnungsmieten und Wohnungspreise in Wien, Bernhard Moshammer, Lukas Tockner, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 2016

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37 BundesimmobilienGesetz (BIG-G 2000):

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§ 1 Abs. 1 BIG-G: Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, in konsequenter Fortsetzung des mit dem BIG-Gesetz begonnenen Weges, das Immobilienvermögen und den Immobilienbedarf des Bundes nach wirtschaftl. und marktorientierten Grundsätzen neu zu organisieren, die historisch gewachsenen Strukturen zu straffen, das Kostenbewusstsein bei den Nutzerressorts zu fördern, damit auch für ein sparsames Umgehen mit der Ressource Raum zu sorgen und Instrumente synergetischer Bedarfsfeststellung zu schaffen.

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49 bzw.

50 (Einträge vom 13.11.2015 und 11.03.2016)

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54 Ihre Aufgaben sind im § 22 Bundesimmobiliengesetz festgehalten.

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(Seite 4)                    

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61 , Seite 69

62 (Seite 23 u. 47, 01.2016). Nicht unter die Kategorie Bauland-Hortung fallen Grundstücke mit denkmalgeschützten Häusern, welche die Bauklasse nicht ausnutzen.

63 vgl. va. Umweltbundsamt, Studie Grund Genug? (2011),

64 . Hamader, 2016: siehe

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71 Für einen guten Überblick siehe ÖROK:

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79 Seite 32

80 0,2 Promille (Steuermesszahl) des Einheitswerts multipliziert mit dem Hebesatz von 500 für Wien

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89 Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt – Mehrwertabgabe.

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93 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) und -Verordnung (ZwVbVO). Es kann ein Bußgeld bis zu 500.000€ verhängt werden. Seit Frühjahr 2018 können auch Treuhänder*innen zur Verwaltung der Wohnung eingesetzt werden, wenn keine Wiedervermietung erfolgt.

94 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG). Es kann ein Bußgeld bis zu 50.000€ verhängt werden.

95 Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München (ZeS), Zweckentfremdungsgesetz Bayern (ZwEWG). Es kann ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro verhängt werden. .

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101 Im Falle eines Verkaufs soll die Grundstücksfläche als Vorbehaltsfläche mit der Widmung „geförderter Wohnraum“ mit Bauverpflichtung ausgewiesen werden. Bei Nicht-Einhaltung der Bauverpflichtung entsteht das Recht der Gemeinde auf Rückkauf zu einem gemeinwohlorientierten Preis. (vgl. verbüchertes Vorkaufsrecht der Gemeinde, Kanonier: )

103 Bauland-Widmung „förderbarer Wohnbau“ (§ 4 (2) c Wr. BauO) ist nur Nutzungsoption. Widmungen von Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau zielen hingegen auf Umsetzung ab. www.planungsgemeinschaft-ost.at/fileadmin/root_pgo/Studien/Raumordnung/Anforderungskatalog_Widmungskategorie_f%C3%B6rderbarer_gef%C3%B6rderter_Wohnbau.pdf (Seite 54f)

104 Österreich verliert jährlich 0,5 % seiner Agrarflächen hat aber ca. 40.000 ha (= Fläche der Stadt Wien) ungenutzten Gewerbe- und Industriegründen und Gebäuden, vgl. (12.06.2017)